Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Agenturen sind eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen der HomeToGo GmbH ("HomeToGo") und Ihnen ("Agentur"; HomeToGo und die Agentur jeweils einzeln und unabhängig voneinander auch "Partei" und gemeinsam "Parteien") über die gewerbliche Nutzung von HomeToGo Reiseprodukten ("Vereinbarung").
1. Vertragsparteien und -gegenstand
1.1 HomeToGo betreibt einen Online-Marktplatz und ein Buchungsportal, in dem die Angebote zahlreicher Anbieter weltweit aggregiert und vertrieben werden. Die von der HomeToGo Gruppe aggregierten Angebote werden über verschiedene Web- und/oder App-Dienste, die von HomeToGo sowie den HomeToGo Gruppenunternehmen direkt oder von einem vertraglichen Redistributionspartner des HomeToGo Distributionsnetzwerks ("HomeToGo Plattform") betrieben werden, einem breiten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt.
1.2. Die "Agentur" ist ein gewerblicher Vermittler von Reiseleistungen, insbesondere in ihrer Funktion als Reisebüro, Reisemittler oder Reisevermittler, die im Auftrag und im Namen ihrer Endkunden Unterkünfte, reisebezogene Leistungen und weitere damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängende Leistungen vermittelt und bucht.
1.3. Mit dieser Vereinbarung wollen die Parteien die Bedingungen für die gewerbliche Nutzung der Agentur Plattform, insbesondere die Vermittlung und Buchung von HomeToGo Reiseprodukten durch die Agentur, festlegen. Dabei nutzt die Agentur die Agentur Plattform für die Suche nach Angeboten der Anbieter. Die Angebote kann die Agentur direkt auf der Agentur Plattform oder, nach einer Weiterleitung, auf der Website des jeweiligen Anbieters anfragen oder im Auftrag und im Namen ihrer Endkunden buchen. HomeToGo agiert dabei stets als Vermittler zwischen der Agentur und dem Anbieter.
1.4. HomeToGo kann seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (oder Teile davon) durch jedes HomeToGo Gruppenunternehmen erfüllen, und das jeweilige HomeToGo Gruppenunternehmen hat das Recht, die Erfüllung der von der Agentur im Rahmen dieser Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen zu fordern und durchzusetzen.
2. Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung haben die unten aufgeführten Begriffe und Ausdrücke die jeweils aufgeführte Bedeutung, es sei denn, der Kontext erfordert eine andere Auslegung:
Agentur(-en) – wird in der Präambel und in Abschnitt 1.2. definiert.
Agenturnummer – wird in Abschnitt 3.4. definiert.
Agentur Plattform oder Agentur Plattform powered by HomeToGo – eine HomeToGo Plattform, die ausschließlich für die gewerbliche Nutzung der Agenturen zur Verfügung steht, um HomeToGo Reiseprodukte für und im Namen von Endkunden zu vermitteln und zu buchen.
Agentur Plattform Nutzungsbedingungen – Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, Erklärungen und sonstigen rechtlichen Inhalte auf der Agentur Plattform, insbesondere Impressum, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung zur Datennutzung in ihrer jeweils geltenden Fassung zum Zeitpunkt der Nutzung der Agentur Plattform.
Agentur Provision – wird in Abschnitt 5.2. definiert.
Anbieter – bezeichnet einen Dritten, der Leistungen für Unterkünfte und/oder andere reisebezogene Leistungen anbietet und einen Vertrag mit HomeToGo und/oder einem HomeToGo Gruppenunternehmen abgeschlossen hat.
Endkunde(n) – Endnutzer und Endnutzerinnen, d. h eine Person, die über die Agentur ein Reiseprodukt bucht; in der Regel, jedoch nicht zwingend, ein Verbraucher.
HomeToGo – wird in der Präambel definiert.
HomeToGo Gruppe – Gesamtheit der HomeToGo Gruppenunternehmen.
HomeToGo Gruppenunternehmen – jedes, gegenwärtige oder zukünftige, Unternehmen, das von HomeToGo direkt oder indirekt kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle von HomeToGo steht (einschließlich HomeToGo selbst), oder in dessen Besitz HomeToGo direkt oder indirekt steht oder von dem HomeToGo kontrolliert wird.
HomeToGo Plattform – wird in Abschnitt 1.1. definiert.
HomeToGo Reiseprodukte – bezeichnet die über die HomeToGo Plattform und Agentur Plattform verfügbaren Unterkünfte (z. B. Ferienwohnungen oder Hotels), reisebezogene Leistungen und weitere damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängende Leistungen.
Netto-Reisepreis – wird in Abschnitt 5.3. definiert.
Prüfung – wird in Abschnitt 9.9. definiert.
Redistributionspartner – Vertragliche Partner im HomeToGo Distributionsnetzwerk, die Web- und/oder App-Dienste betreiben, in die ein oder mehrere Produkte bzw. Services der HomeToGo Gruppe integriert sind, um HomeToGo Reiseprodukte einem breiten Nutzerkreis online zur Verfügung zu stellen.
Reisebedingungen – wird in Abschnitt 3.3. definiert
Sanktion(en) – wird in Abschnitt 9.3. definiert.
Umsatz/Umsätze – wird in Abschnitt 5.1. definiert.
Verbraucher – gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch: „[…] jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“.
Vereinbarung – wird in der Präambel definiert.
Vertrauliche Informationen – wird in Abschnitt 7.1. definiert.
Vertreter – wird in Abschnitt 7.1. definiert.
3. Allgemeine Rechte und Pflichten der Agenturen
3.1. Die Parteien vereinbaren die gewerbliche Nutzung der Agentur Plattform durch die Agentur zur Vermittlung und Buchung von HomeToGo Reiseprodukten im Auftrag und im Namen von Endkunden. Eine Verpflichtung der Agentur die Agentur Plattform zu benutzen, wird durch diese Vereinbarung nicht begründet; die Nutzung der Agentur Plattform erfolgt nach freiem Ermessen der Agentur.
3.2. Rechtskonforme Nutzung. Die Agentur ist verpflichtet sich bei der Agentur Plattform bei erstmaliger Nutzung zu registrieren, die für die Ausführung dieser Vereinbarung erforderlichen Daten und Informationen, insbesondere die Geschäftsadresse, Bankverbindung und Umsatzsteueridentifikationsnummer, vollständig und korrekt anzugeben und, soweit erforderlich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung, die Daten und Informationen zu aktualisieren. Die Agentur wird die Agentur Plattform sowie die HomeToGo Reiseprodukte nur in rechtmäßiger Weise und nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung sowie den zu dieser Vereinbarung ergänzend geltenden Agentur Plattform Nutzungsbedingungen nutzen.
3.3. Buchungsvorgang. Die Agentur wird dem Endkunden keine von der Beschreibung auf der Agentur Plattform zu den jeweiligen Angeboten der Anbieter abweichenden Informationen oder Auskünfte erteilen. Die Agentur stellt sicher, dass die für die Buchung eines HomeToGo Reiseproduktes erforderlichen Daten und Informationen des Endkunden vollständig und korrekt auf der Agentur Plattform angegeben werden. Soweit erforderlich, wird die Agentur die entsprechenden Angaben des Endkunden durch Sichtung eines geeigneten Identifikationsnachweises überprüfen. Die Agentur ist verpflichtet den Endkunden auf die Vermittlungsfunktion von HomeToGo, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters für die Buchung eines Angebots sowie auf sämtliche sonstige auf die konkrete Buchung anwendbaren Regelungen sowie auf die Datenschutzhinweise ("Reisebedingungen") entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen und die Reisebedingungen für den Endkunden, insbesondere unter Berücksichtigung von Verbrauchschutzgesetzen, verfügbar zu machen. Die Agentur gewährleistet, dass der Endkunde die Akzeptanz der Reisebedingungen ausdrücklich bestätigt. Soweit die Agentur für ihre Leistung gegenüber dem Endkunden ein Entgelt erhebt, ist dieses eigenständig von der Agentur gegenüber dem Endkunden abzurechnen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Agentur, keine Zahlungen vom Endkunden im Zusammenhang mit den Buchungen von HomeToGo Reiseprodukten anzunehmen. Sämtliche Zahlungen werden direkt zwischen dem Kunden und der HomeToGo Gruppe, dem jeweiligen Anbieter oder einem von einem Anbieter oder der HomeToGo Gruppe zum Forderungseinzug ermächtigten Dienstleister abgewickelt. Die Agentur wird gegenüber dem Endkunden keine verbindlichen Zusagen im Auftrag und im Namen von HomeToGo GmbH machen, insbesondere keine Buchung, Stornierung, Umbuchung, Zahlungseingang oder Reklamation bestätigen. Anfragen von Endkunden sind entsprechend der Agentur Plattform Nutzungsbedingungen unverzüglich an die HomeToGo Gruppe weiterzuleiten. Für den Eingang von fristgebundenen Anfragen, insbesondere für Stornierungen, ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der HomeToGo Gruppe maßgeblich, wobei fristgebundene Anfragen an Bankarbeitstagen spätestens 24 Stunden vor Fristablauf eingegangen sein müssen, damit die jeweilige Frist durch rechtzeitige Übermittlung der Anfrage an den Anbieter durch die HomeToGo Gruppe eingehalten werden kann.
3.4 Log-in. Die Agentur stellt sicher, dass sie auf der Agentur Plattform ordnungsgemäß unter der individuell an sie vergebenen Referenznummer zur Identifikation ("Agenturnummer") angemeldet ist. Die Agenturnummer ist eine zwingende Zuordnungsreferenz, die für die Generierung und/oder das Tracking von provisionspflichtigen Buchungen der HomeToGo Reiseprodukte im Sinne von Abschnitt 5 erforderlich sind.
3.5 Kundendienst. Alle kundenbezogenen Probleme und Fragen in Bezug auf die Agentur Plattform bzw. HomeToGo Reiseprodukte sind direkt an die HomeToGo Gruppe zu richten und von dieser zu bearbeiten. Soweit die Endkunden sich mit Problemen und Fragen in Bezug auf ein konkretes HomeToGo Reiseprodukt an die Agentur wenden und die Agentur die Kommunikation im Auftrag und Namen des Endkunden übernimmt, handelt die Agentur als Bevollmächtigte des Endkunden. Die Agentur versichert, dass sämtliche Erklärungen, die sie für einen Endkunden gegenüber bzw. von der HomeToGo Gruppe abgibt bzw. entgegennimmt, von einer der Agentur erteilten Vollmacht vollumfänglich abgedeckt sind.
4. Geistiges Eigentum und Markenschutz
4.1. Geistiges Eigentum. Die Agentur erkennt an, dass die Agentur Plattform bzw. die HomeToGo Reiseprodukte sowie alle damit verbundenen Prozesse, Verfahren, Techniken, Technologien und sonstigen Inhalte wertvolle geistige Eigentumsrechte der HomeToGo Gruppe und/oder ihrer Anbieter sind. Es werden der Agentur von der HomeToGo Gruppe keine Rechte, Titel oder Anteile an geistigen Eigentumsrechten eingeräumt.
4.2. Markenschutz
4.2.1. Die Agentur stellt sicher, dass die eingetragenen und nicht eingetragenen Marken der HomeToGo Gruppe, einschließlich der Logos, die angezeigt werden, und sonstige einzigartige Elemente nicht für sonstige von der Agentur vertriebene Produkte oder Leistungen verwendet werden.
4.2.2. Die Agentur darf keine bezahlten Such- oder Suchmaschinenmarketing-Aktivitäten durchführen, die sich auf die HomeToGo Gruppe und eine der mit ihr verbundenen Marken beziehen. Darüber hinaus darf die Agentur die Ergebnisse auf Plattformen Dritter nicht in unlauterer Weise beeinflussen und keine gezielte Online-Werbung betreiben, die sich auf die HomeToGo Gruppe oder eine ihrer Marken bezieht.
4.2.3. Die Agentur darf keine Schlüsselwörter, Begriffe oder Internet-Domain-Namen (direkt oder indirekt) registrieren, erwerben, erhalten oder darauf bieten, die ein oder mehrere Wörter enthalten, die mit "HomeToGo", "home to go" und/oder dem Namen, dem Logo und/oder den Markenzeichen eines HomeToGo Gruppenunternehmens identisch oder verwirrend oder im Wesentlichen ähnlich sind, oder Abwandlungen, Übersetzungen oder falsche Schreibweisen davon enthalten.
5. Tracking und Vergütung
5.1. HomeToGo verfolgt jede Aktion (d. h. Buchung etc.), die von der Agentur über die Agentur Plattform initiiert wurde, sowie alle Einnahmen, die daraus generiert werden und letztendlich bei der HomeToGo Gruppe eingehen ("Umsatz" oder "Umsätze").
5.2. Für jede Buchung eines Angebots von einem Anbieter durch die Agentur auf der Agentur Plattform, auf deren Grundlage von der HomeToGo Gruppe Umsatz generiert und letztlich vereinnahmt wurde, zahlt HomeToGo an die Agentur die in diesem Abschnitt definierte Vergütung ("Agentur Provision"). Umsätze, die nicht direkt aus einer Buchung durch die Agentur auf der Agentur Plattform resultieren, z. B. Umsätze aus Werbung auf den jeweiligen Webseiten oder mobilen Anwendungen oder aus Nebenprodukten, unterliegen nicht der Agentur Provision.
5.3 Die Agentur Provision beträgt 5 % auf den Netto-Reisepreis für jede generierte Buchung über die Agentur Plattform zzgl. anwendbarer USt. Der "Netto-Reisepreis" wird aus dem verprovisionierbaren Umsatz für das jeweilige gebuchte Angebot eines Anbieters, das nicht storniert, gekündigt oder aus anderen Gründen verhindert wurde, auf vorläufiger Basis berechnet.
5.4. Die Berechnung und Bestimmung des Netto-Reisepreises sowie die Auszahlungsmodalitäten für die Agentur Provision liegen im Ermessen der HomeToGo Gruppe. Soweit die Agentur Einwände gegen die Berechnungsgrundlagen für die Agentur Provision erhebt, steht ihr als einziges Rechtsmittel die Kündigung dieser Vereinbarung gemäß Abschnitt 11 zu.
6. Reporting und Zahlung
6.1. HomeToGo stellt der Agentur bis zum 20. eines jeden Kalendermonats eine Gutschrift aus, die von HomeToGo 30 Tage netto zur Zahlung fällig ist. Die Auszahlung der Agentur erfolgt durch Überweisung auf ein von der Agentur gegenüber HomeToGo angegebenes Konto.
6.2. HomeToGo ist nicht verantwortlich für etwaige Bank- und Transaktionsgebühren, die vom Finanzinstitut der Agentur erhoben werden. Die Agentur ist für alle Steuern verantwortlich, die auf die gezahlten Agentur Provisionen anfallen können. In keinem Fall wird eine zusätzliche Vergütung für Steuern gezahlt. Falls der Einbehalt von Steuern in Bezug auf eine Zahlung an die andere Partei erforderlich ist, wird jede Partei den entsprechenden Betrag von dieser Zahlung einbehalten und diesen Betrag gemäß den geltenden Gesetzen an die zuständigen Behörden abführen.
7. Vertraulichkeit und Datensicherheit
7.1. Vertrauliche Informationen. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die eine Partei direkt oder indirekt von der anderen Partei oder deren verbundene Unternehmen erhält, insbesondere in Bezug auf Endkunden oder Anbieter, personenbezogene Daten, Vertragsentwürfe, Dokumente, Medien, Grafiken, technische Informationen, Informationen zu wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen und andere mündliche oder schriftliche Nachrichten. Die empfangende Partei muss (i) die Offenlegung von Vertraulichen Informationen auf ihre Direktoren, leitenden Angestellte, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter ("Vertreter") beschränken, die diese Vertraulichen Informationen in Verbindung mit der Umsetzung dieser Vereinbarung, und ausschließlich zu diesem Zweck, kennen müssen; (ii) ihre Vertreter über die proprietäre Natur der Vertraulichen Informationen und die in dieser Vereinbarung dargelegten Pflichten in Kenntnis setzen, (iii) es erforderlich machen, dass Vertreter durch schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen, die nicht weniger streng als die hierin enthaltenen sein dürfen, verpflichtet werden, und (iv) die volle Haftung für Handlungen oder Unterlassungen ihrer Vertreter entgegen den Pflichten unter dieser Vereinbarung übernehmen; (v) alle Vertraulichen Informationen durch einen angemessenen Sorgfaltsgrad, aber nicht weniger als die Sorgfalt, die sie zur Sicherung ihrer eigenen Vertraulichen Informationen aufwendet, vertraulich halten; und (vi) sie darf Vertrauliche Informationen, die sie von Dritten erhält, (außer wie anderweitig hierin geregelt) nicht offenlegen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- sich bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden, die zum Zeitpunkt der Offenlegung der Informationen keiner Vertraulichkeitsverpflichtung der offenlegenden Partei gegenüber unterlag;
- zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei öffentlich bekannt sind oder später auf andere Weise als der Folge einer Handlung oder Unterlassung durch die empfangende Partei oder deren Vertreter durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung bekannt werden;
- rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der keiner Vertraulichkeitspflicht unterliegt;
- durch schriftliche Erklärung der offenlegenden Partei ausdrücklich genehmigt wurden;
- aufgrund gesetzlicher Informationsoffenlegungspflichten offengelegt werden müssen.
7.2. Datensicherheit. Die Agentur muss gewährleisten, dass sämtliche geltenden Datenschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union (DSGVO) und ihres eigenen Landes (sofern zutreffend) einhält und die übertragenen Daten nur in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften verwendet. Die Parteien haben alle ihre Mitarbeiter schriftlich verpflichtet, alle geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Die Agentur implementiert und unterhält ein angemessenes und sachgerechtes Niveau an technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen auf mindestens dem gleichen Niveau und mit mindestens der gleichen Sorgfalt, die er auch zum Schutz ihrer eigenen Daten (aber nicht weniger als angemessene Sorgfalt) aufwendet. Falls die Agentur gegen Datenschutzvorschriften verstößt und dadurch einen Verlust für die HomeToGo Gruppe (einschließlich Imageverlust) verursacht, wird die Agentur die HomeToGo Gruppe angemessen entschädigen und sie von Forderungen Dritter, die durch den Verstoß gegen diese Vereinbarung verursacht werden, freistellen.
Die Agentur ist bei der Buchung über die Agentur Plattform verpflichtet, die Zustimmung der Endkunden zur Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch HomeToGo entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit erforderlich, einzuholen und den Endkunden die Datenschutzerklärung entsprechend der Agentur Plattform Nutzungsbedingungen verfügbar zu machen.
8. Weitere Verpflichtungen und Zusicherungen
8.1 Der Missbrauch der Agentur Plattform, der HomeToGo Reiseprodukte und der von der HomeToGo Gruppe zur Verfügung gestellten Dienste ist verboten, insbesondere die folgenden Handlungen:
- die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen;
- betrügerische Leistungen;
- die Nutzung von Diensten auf eine Weise, die in einer Beschädigung von Geräten resultiert oder zu einem Funktionsausfall der Dienste führen kann;
- die Verbreitung von Viren oder sonstigen bösartigen Codes;
- das teilweise oder vollständige Plagiat von Diensten;
- Parsing und automatisiertes Auslesen von Software, Verzeichnissen, Daten und Inhalten der HomeToGo Gruppe und ihrer Dienste;
- die Verwendung oder die Integration externer Apps oder anderer Inhalte, die jugendgefährdendes oder illegales Material anzeigen oder verbreiten - im ersteren Fall insbesondere, wenn die Durchsetzung von Altersbeschränkungen nicht sichergestellt ist.
8.2. Die Agentur erkennt an, dass die Nutzung des (mobilen) Netzwerks, der Kommunikation und des Breitbands inhärente Schwierigkeiten mit sich bringt, insbesondere in Bezug auf unterschiedliche Geschwindigkeiten und Überlastungen des (mobilen) Netzwerks, der Verbindungen, der Systeme und der Server, die Unterbrechungen, Verzögerungen und Schwierigkeiten beim Zugriff auf die die Agentur Plattform sowie die HomeToGo Reiseprodukte, beim Browsen oder bei der Nutzung der Agentur Plattform verursachen können. Die HomeToGo Gruppe haftet nicht für einen (un-) geplanten oder (un-) vorgesehenen (vollständigen oder teilweisen) Ausfall, eine Ausfallzeit oder Nichtverfügbarkeit (sei es für Wartungsarbeiten, Upgrades, Updates oder anderweitig) der Agentur Plattform sowie der HomeToGo Reiseprodukte.
8.3. Die Agentur darf weder direkt noch indirekt Kontakt zu Anbietern aufnehmen und/oder versuchen, diese abzuwerben, aus welchem Grund auch immer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Maßnahmen, die die Beziehung von HomeToGo oder der HomeToGo Gruppe zu den Anbietern von Unterkünften oder Leistungen, die auf der die Agentur Plattform verfügbar sind, beeinträchtigen könnten.
9. Compliance
9.1. Geschäftsgebaren. Die Agentur muss ethische Geschäftsgrundsätze beachten und alle Gesetze, anderweitigen Vorschriften und Erfordernisse, die für die Agentur gelten, einhalten. Dies gilt insbesondere, aber ohne Einschränkungen, für Vorschriften in Bezug auf Korruptionsbekämpfung, dem Kartellrecht, Datenschutz, der Bekämpfung von Geldwäsche, Kinderarbeit, Verhinderung von Terrorismus, Exportkontrollen und Sanktionen, Tourismusvorschriften sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards. Die HomeToGo Gruppe hat ihre ethischen Geschäftsgrundsätze in dem HomeToGo Verhaltenskodex niedergelegt (der auf Anfrage der Agentur zur Verfügung gestellt wird). Die Agentur muss sich an die in dem HomeToGo Verhaltenskodex niedergelegten Grundsätze und Werte oder an die Regeln des eigenen Verhaltenskodex mit den gleichen oder sehr ähnlichen Standards halten.
9.2. Korruptionsbekämpfung. Die Agentur gewährleistet und garantiert, dass an Amtsträger, Vertreter der Justiz, Mitarbeiter eines staatlich kontrollierten Unternehmens oder Mitarbeiter/Vertreter eines Unternehmens, das mit Wahrscheinlichkeit offizielles oder geschäftliches Verhalten unangemessen beeinflussen kann, direkt oder indirekt keine Zahlungen oder andere Vorteile angeboten, versprochen oder geleistet wurden oder werden. Dazu gehört auch die Ermöglichung von Zahlungen.
9.3. Exportkontrollen und Sanktionen. HomeToGo respektiert direkt anwendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen und Embargos der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ("Sanktion(en)") und erwartet von der Agentur, dass es dies ebenfalls tut. Die Agentur sichert hiermit zu und gewährleistet, dass für die Geschäftsbeziehung zwischen HomeToGo und der Agentur keine Sanktionen gelten; insbesondere sichert die Agentur zu und garantiert, dass (i) die Agentur und ihre Gesellschafter, Direktoren, leitenden Angestellte oder Mitarbeiter keinen Sanktionen unterliegen, und (ii) die Agentur über keinen Geschäftssitz, keine Immobilie und kein Bankkonto in einem sanktionierten Land verfügt.
9.4. Tourismusvorschriften. Die Agentur sichert zu und garantiert, dass sie sämtliche Tourismusvorschriften (d. h. alle zwingenden Anforderungen, Gesetze, Vorschriften und andere Bundes-, lokale oder städtische/kommunale Gesetze und Vorschriften, die auf die Vermietung, Vermittlung, Veröffentlichung und/oder Werbung von Angeboten online anwendbar sind) einhält, wenn diese auf ihre Geschäftstätigkeit anwendbar sind, sei es in Bezug auf Transparenzerfordernisse gegenüber ihren Endkunden, die Bereitstellung von Informationen innerhalb der Inhalte, Kommunikation von Informationen an zuständige Behörden oder jedwede andere rechtlichen Verpflichtungen im Kontext von Tourismusvorschriften.
9.5. Meldepflicht. Ein vermuteter Verstoß gegen die Bestimmungen in Abschnitt 9.1. bis 9.4. durch die Agentur oder eines ihrer verbundenen Unternehmen, Vertreter und/oder Subunternehmer muss von der Agentur unverzüglich an HomeToGo gemeldet werden. Für den Fall, dass HomeToGo einen vermuteten Verstoß gegen die in Abschnitt 9.1. bis 9.4. genannten Bestimmungen untersucht, muss die Agentur vollumfänglich mit HomeToGo kooperieren.
9.6. Datenschutz und Sicherheit. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass alle Daten auf der Agentur Plattform sowie in Verbindung mit den HomeToGo Reiseprodukten im Namen von und durch HomeToGo mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten nach geltendem Datenschutzrecht erhoben werden. Jede Partei wird die andere Partei in angemessener Weise bei berechtigten Anfragen von Endkunden oder Behörden bezüglich der Datennutzung und -verarbeitung unterstützen. HomeToGo wird angemessene technische Maßnahmen ergreifen, um ein ausreichendes Maß an Sicherheit für die gesammelten Daten zu gewährleisten.
9.7. Kündigungsrecht. Die Agentur erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen in Abschnitt 9.1. bis 9.4. als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung erachtet wird, was HomeToGo das Recht gibt, die Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. HomeToGo haftet nicht für Schäden, die die Agentur als Folge solch einer Kündigung möglicherweise erleidet. HomeToGo ist auch zur Kündigung berechtigt, wenn der begründete Verdacht eines Verstoßes gegen die in Abschnitt 9.1. bis 9.4. genannten Bestimmungen besteht.
9.8. Schadensersatz und Schadloshaltung. Im Fall eines Verstoßes gegen die Bestimmungen in Abschnitt 9.1. bis 9.4. hat die HomeToGo Gruppe Anspruch auf Schadensersatz. Darüber hinaus hält die Agentur die HomeToGo Gruppe in Bezug auf alle Forderungen, die von Dritten gestellt werden, sowie in Bezug auf sämtliche Strafen, Bußgelder, Sanktionen, Pfändungen oder andere Zahlungsaufforderungen, die von Behörden auf Grundlage von Verstößen gegen die in Abschnitt 9.1. bis 9.4. genannten Bestimmungen durch die Agentur angeordnet werden, frei.
9.9. Prüfungsrecht. HomeToGo hat das Recht auf begründeten Verdacht Einsicht in alle Bücher, Jahresabschlüsse, Aufzeichnungen, Rechnungen und andere Geschäftsdokumente der Agentur während den Geschäftszeiten, um die Einhaltung der Bestimmungen in Abschnitt 9.1. bis 9.4. in Bezug auf die Geschäftsbeziehung mit HomeToGo zu nehmen ("Prüfung"). HomeToGo wird die Agentur vor der Prüfung benachrichtigen. HomeToGo wird für die Durchführung der Prüfung Fachleute einsetzen, die an das Berufsgeheimnis gebunden sind. Die Agentur muss sicherstellen, dass sie und ihre Vertreter und Subunternehmer vollumfänglich kooperieren. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, die ihr in Verbindung mit der Prüfung entstehen, es sei denn, die Agentur hat die Prüfung schuldhaft verursacht. In diesem Fall trägt die Agentur die Kosten der Prüfung. Geltende Datenschutzvorschriften werden von beiden Parteien eingehalten.
10. Haftung und Freistellung
10.1. Keine Partei haftet für technische Störungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung (außer Zahlungsverpflichtungen), deren Ursache nicht in der Verantwortung oder der Kontrolle dieser Partei liegt, und nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Höhere Gewalt beinhaltet, ohne Einschränkungen, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder andere industrielle Störungen, systemische Ausfälle von Elektrizitäts-, Telekommunikations- oder anderer Versorgungseinrichtungen oder Denial-of-Service-Angriffe, andere Naturgewalten (z. B. Erdbeben, Stürme usw.), Blockaden, Embargos, Aufstände, Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit (einschließlich Pandemien und Epidemien), Akte oder Anordnungen von Regierungen. Dies gilt so lange, wie das jeweilige Ereignis anhält, während die Parteien wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wieder aufzunehmen.
10.2. HomeToGo haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, ungeachtet aus welchem Rechtsgrund, AUSSCHLIESSLICH vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen:
- HomeToGo haftet uneingeschränkt für Forderungen unter dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie für Schäden auf Grundlage von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der HomeToGo Gruppe oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie der HomeToGo, gewährleisteten Eigenschaften oder für arglistig verschwiegene Mängel;
- HomeToGo haftet für jeden fahrlässigen Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht durch die HomeToGo Gruppe, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen. In dieser Hinsicht ist die Haftung von HomeToGo jedoch auf den Betrag des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens und in solch einem Fall auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Ereignis beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die eine ordnungsgemäße Umsetzung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung sich die jeweils andere Partei regelmäßig verlässt und es erwartet werden kann, dass er sich darauf verlässt.
10.3. Die Agentur haftet für alle Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die sich aus einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung und sonstigen Anweisungen von der HomeToGo Gruppe im Zusammenhang mit der Buchung eines HomeToGo Reiseproduktes ergeben.
10.4. Die Agentur stellt die HomeToGo Gruppe und ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter und deren Rechtsnachfolger von sämtlichen Schäden frei, die der HomeToGo Gruppe aus Klagen Dritter gegen sie entstehen, (i) die auf einer Verletzung von Zusicherungen, Gewährleistungen oder wesentlichen Vertragspflichten der Agentur aus dieser Vereinbarung beruhen, (ii) die aus einer Verletzung von Vertragspflichten der Agentur in den Abschnitten 3.3, 3.5. und 7.2 dieser Vereinbarung oder (iii) die sich aus Betrug oder falschen Angaben der Agentur ergeben.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1. Die Vereinbarung tritt durch deren Bestätigung bei erstmaliger Anmeldung auf der Agentur Plattform in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
11.2. Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Frist von drei (3) Monaten kündigen.
11.3. Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag begeht und diesen Verstoß, sofern er behebbar ist, nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer solchen Mitteilung der anderen Partei unter vollständiger Angabe des Verstoßes behebt.
11.4. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, ein Verwalter für ihr Vermögen bestellt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
11.5. Jede Kündigung nach dieser Vereinbarung bedarf der Textform und muss unter Angabe der Agenturnummer erfolgen. Soweit zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung gegenseitige Leistungen aus dieser Vereinbarung noch ausstehen, bleiben die Regelungen dieser Vereinbarung bis zum Abschluss der vertragsgemäßen Leistungserbringung wirksam.
11.6. Nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund und vorbehaltlich der Bestimmungen anderer Vereinbarungen zwischen der Agentur und HomeToGo: (i) erlöschen alle gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährten Rechte sofort; (ii) stellen beide Parteien unverzüglich die Nutzung der Vertraulichen Informationen ein; (iii) stellt die Agentur die Nutzung der Agentur Plattform sowie die Buchung der HomeToGo Reiseprodukte darüber ein; (iv) alle unbezahlten Agentur Provisionen und Servicegebühren (falls zutreffend) bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung werden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung in Rechnung gestellt und bezahlt, oder, soweit sie nicht bekannt sind, werden sie zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt und bezahlt, sobald sie bekannt sind; und (v) jede Partei gibt der anderen Partei ihre jeweiligen Vertraulichen Informationen zurück oder vernichtet diese auf Verlangen der offenlegenden Partei.
11.7. Die Bestimmungen der Abschnitte 7 (Vertraulichkeit und Datensicherheit), 8 (Weitere Verpflichtungen und Zusicherungen) und 9 (Compliance) gelten auch nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Die Vereinbarung stellt gemeinsam mit den Agentur Plattform Nutzungsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen zwischen den Parteien.
12.2. Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eine andere Form vorgesehen ist.
12.3. Diese Vereinbarung ist nicht so auszulegen, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine andere Rechtsform der gemeinsamen Unternehmung zwischen den Parteien begründet wird. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist zu jeder Zeit das eines unabhängigen Unternehmers. Keine der Parteien hat die Befugnis, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.
12.4. HomeToGo behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern, insbesondere aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung. Die Agentur erklärt sich hiermit solchen Änderungen einverstanden, sofern sie nicht Widerspruch in Textform unter Angabe der Agenturnummer innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nachdem HomeToGo über die Änderungen per E-Mail, durch Informationen auf der Agentur Plattform oder andere angemessene Kommunikationsmittel informiert hat, erhebt. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Versendung, Veröffentlichung oder sonstigen Freigabemaßnahme durch HomeToGo.
12.5. Kein Versäumnis einer der Parteien, eines ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung geltend zu machen, gilt als Verzicht auf diese Rechte.
12.6. Falls einzelne Bestimmungen in der Vereinbarung ungültig werden sollten, wirkt sich dies nicht auf die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung aus. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen oder um Lücken zu füllen, werden die Parteien eine entsprechende Vereinbarung treffen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien beabsichtigt haben, und was dem entspricht, was in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Absicht dieser Vereinbarung vereinbart worden wäre, wenn die fragliche Angelegenheit bereits früher in Erwägung gezogen wäre.
12.7 Die Agentur darf ohne vorherige schriftliche Einwilligung von HomeToGo Rechte oder Pflichten unter dieser Vereinbarung nicht ganz oder teilweise an einen Dritten abtreten, übertragen, erneuern, in Unterlizenz vergeben, sofern nicht anderweitig vereinbart. Dennoch kann jede Partei diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, Konsolidierung, einem Kontrollwechsel oder einem Verkauf im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte auf den überlebenden Rechtsträger unter der Voraussetzung abtreten, dass der überlebende Rechtsträger kein direkter Konkurrent ist oder die andere Partei und der Abtretungsempfänger sich schriftlich damit einverstanden erklären, durch diese Vereinbarung gebunden zu sein.
12.8 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus und in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, ist Berlin, Deutschland.
Version 1 - Dezember 2023